BROKATE IMMOBILIEN

Was BROKATE Ihnen bietet

Wenn Sie möchten, erhalten Sie bei uns das komplette
„Rundum-Sorglos-Paket“ für Ihre Immobilie – ganz gleich, ob Sie
Vermieter sind oder zur Miete suchen, ob Sie Käufer sind oder Ihren
Verkauf in professionelle Hände legen möchten. Wir kümmern uns von
Anfang bis Ende um alle erforderlichen Schritte. Lehnen Sie sich zurück …

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6 Immobilien Tipps

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Kundenstimmen

„Hervorragend!“

Ein sehr kompetenter und freundlicher Makler. Beim Verkauf eines Grundstückes hat er uns sehr gut beraten und betreut. Die Kommunikation war hervorragend. Vielen Dank.

Magdalena L., Riveris

"Professionell!"

Meine Erfahrung mit dem Maklerhaus nach mittlerweile 2 Transaktionen: Freundlich, hilfsbereit, erfahren, professionell mit großem Know-How und äußerst seriös....was will man als Kunde mehr??!! Gerne wieder-jederzeit!

Klaus R., Schweich

"Hilfsbereit!"

Sehr freundliche Kommunikation und immer hilfsbereit. Selbst nach dem Kauf immer beratend zur Seite gestanden. Haben uns sicher gefühlt. Empfehlenswert und immer wieder gern.

Gabriela G., Konz

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt

Immobilien sind ein Thema, das viele Menschen interessiert - und begeistert.

Brokate-Immobilien in Schweich ist Ihr kompetenter Ansprechpartner

Kontakt

Ralf P. Brokate

Ihr Immobilienberater

Nach kaufmännischer Ausbildung und Tätigkeiten als Immobilien-Verkäufer und Vertriebsleiter bei
einer großen Bauträgergesellschaft, ist Herr Brokate seit 1993 mit einem eigenen Immobilienbüro
selbstständig. 2006 hat er den Standort in Schweich gegründet.
Als Makler, Bauträger mit eigenen Mehrfamilienhausprojekten und als Berater und Vertrieb für
andere Bauträger hat Herr Brokate den gesamten Lebenszyklus der Immobilien-Projektentwicklung
im Blick. Seine Stärke: das harmonische Zusammenbringen unterschiedlicher Wünsche zwischen
Verkäufern und Käufern.
Dank einer umfangreichen Ausbildung zum financial consultant ist Ihre Finanzierungsplanung bei
Herrn Brokate auch in guten Händen.

Dr. Andrea Gerbig

Ihre Immobilienberaterin

Von der Europäischen Immobilienakademie (Saarbrücken) und der IHK geprüfte:

  • Immobilienmaklerin
  • Immobilien-Wertermittlerin (auch von der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg)
  • Immobilien-Projektentwicklerin

Mit viel Gespür für die Bedürfnisse von Käufern und Verkäufern gebrauchter Immobilien, gepaart mit viel Immobilien-Kompetenz, sorgt Frau Dr. Gerbig geschickt für einen gut organisierten, reibungslosen Verkauf bzw. auch die Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Auch kompliziertere Objekte werden mit Leidenschaft und Kreativität aufgenommen – stets auch mit den Augen der Projektentwicklerin.
Selbst seit der Kindheit auf und mit Pferden unterwegs, liegt besonderes Herzblut in der Vermittlung
von Reiterimmobilien.

If you are more comfortable discussing things in English, we are also happy to assist you.

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Frequently Asked Questions

Sie regelt grundlegende Vertragsschritte zwischen Verkäufer und Käufer eines Neubau-Immobilienprojektes. Einen Schwerpunkt bildet in der MaBV die Absicherung von Kundengeldern. Das Recht, Zahlungen eines Erwerbers entgegenzunehmen, besteht für einen gewerblichen Bauträger nur dann, wenn ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen wurde, die Sicherung der Lastenfreistellung erfolgt ist und eine behördliche Baugenehmigung erteilt wurde.
Die Gelder, die der Bauträger vom Erwerber einer Immobilie erhält, muss er entsprechend absichern und darf sie nur für das betreffende Projekt verwenden. Grundsätzlich darf der Bauträger Zahlungen nur entsprechend dem Baufortschritt entgegennehmen.

Bei der Wahl des Notars sind Sie frei – die Kanzlei des Notars muss sich also nicht in nächster Nähe zur Immobilie befinden. Das Prozedere des Notars ist dabei klar strukturiert: Nach den Vertragsverhandlungen setzt der Notar den Kaufvertrag auf, prüft die angegebenen Personalien der Vertragsparteien und die Eigentumsrechte an der Immobilie auf ihre Richtigkeit. Vor der Unterzeichnung liest der Notar den gesamten Vertrag vor. So wird sichergestellt, dass die Parteien über alle Vertragsinhalte Kenntnis erhalten haben. Im Anschluss leisten die Vertragsparteien ihre Unterschriften und der Notar besiegelt mit seiner Unterschrift den Vertrag. Nach der Vertragsunterzeichnung beantragt der Notar die Löschung von Rechten Dritter, schreibt die Behörden an und übernimmt den Treuhandauftrag für einen korrekten Ablauf, insbesondere der Kaufpreiszahlung. Ist nach der Kaufpreisfälligkeit das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingegangen, beantragt der Notar die Eigentumsübertragung im Grundbuch.

Die KfW-Bank gewährt Kredite mit besonderen Konditionen für energieeffiziente Häuser. Das gilt für die Sanierung bestehender Bauten und für Neubauten. Die von uns zur Zeit gebauten Häuser entsprechen alle dem Energie-Effizienz-Standard 55, d.h. sie sind sehr energiesparend, durch eine hochwertige Dämmung und leistungsfähige Heiz- und Lüftungssysteme.
Zur Finanzierung einer Wohnung in einem KfW-Effizienzhaus 55 können Sie Fördermittel der KfW-Bank beantragen (KfW-Programm 153). Bei einer maximalen Darlehenssumme von 120.000,- € wird ein sog. verlorener Zuschuss gewährt (also ‚geschenkt‘) i.H.v. max. 18.000,- €, d.h. max. 15% der Darlehenssumme.

Der Makler verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Dafür entwickelt der Makler z.B. auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen. Die Eigentümer verzichten dafür im Gegenzug darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten bzw. selbst Verkaufsbemühungen zu starten. Bei einem Alleinauftrag stellt der Makler sein ganzes Fachwissen, seine Beziehungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kompetenz in der Abwicklung eines Immobiliengeschäfts in den Dienst der Kunden. Die Erfahrung zeigt, dass eine Immobilie, die zu häufig und von zu vielen gleichzeitig angeboten wird, oftmals nicht verkauft wird. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie keiner unnötig verzichten.

Bei der Vermietung von Immobilien ist die Aufteilung der Provision seit längerem durch das Bestellerprinzip definiert. Hier ist es gängig, dass der Auftraggeber des Maklers diesen auch für seine Leistung entlohnt. Bei der Vermietung von Immobilien zum Wohnen ist die Courtage auf maximal zwei Kaltmieten der zu vermietenden Immobilie zuzüglich MwSt beschränkt.
Seit dem 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Nun gilt eine prinzipiell hälftige Aufteilung der Provisionskosten zwischen Verkäufer und Käufer. Weiterhin kann der Verkäufer 100% der Provision übernehmen.

Dazu ist der Makler verpflichtet. Denn Kaufinteressierte können Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen (also über das Internet, per Telefon, Brief, E-Mail usw.) abgeschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Versäumt der Makler es, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage. Eines hat sich mit diesem Gesetz nicht geändert: Die Provision wird erst fällig, wenn ein Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss auch nicht widerrufen. Dennoch sollten potenzielle Käufer den Makler darüber informieren, dass sie kein Interesse mehr am fraglichen Objekt haben. Hat der Makler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt, ist ein Widerruf des Vertrags nicht ohne Weiteres möglich.

In diesem Register, dem Grundbuch, werden Größen, Nutzungsarten, Bebauung und Eigentumsverhältnisse von Grundstücken ausführlich dargelegt. Daneben werden Beschränkungen (beispielsweise baurechtlicher Art) und Lasten aufgelistet und Rechte erfasst. Das Grundbuch wird beim jeweils zuständigen Amtsgericht geführt.

Der Notar bereitet den Immobilien-Eigentümerwechsel vor. Hierfür wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch der Immobilie eingetragen. Neben der Ankündigung des Eigentümerwechsels vom Verkäufer zum Käufer wird so der Käufer rechtlich abgesichert. Die Auflassungsvormerkung dient zudem dazu, dass der Käufer – im Falle einer Kreditaufnahme – das Darlehen erhält und den Verkäufer auszahlen kann. Im Anschluss erhält der Käufer eine Fälligkeitsmitteilung vom Notar. Diese beinhaltet die Aufforderung, dass der Kaufpreis und meistens auch die Notarkosten fällig sind. Nach der Überweisung des Kaufpreises wird das Grundbuch umgeschrieben. Der Käufer ist nun der neue Eigentümer der Immobilie. Der Verkäufer profitiert von einer sicheren und transparenten Abwicklung mit Unterstützung von Notar und Immobilienmakler.

Mit dem Eintrag einer Baulast im Baulastenverzeichnis übernehmen Eigentümer freiwillig für das belastete Grundstück eine öffentlich- rechtliche Verpflichtung. Obwohl die Baulast freiwillig begründet wurde, kann sie in der Regel nicht von den Eigentümern einseitig widerrufen und aufgehoben werden. Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis wieder gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Aufgabe der Baulast erfolgt dann durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Geregelt werden z.B. Besonderheiten bei den Abstandsflächen zur Nachbarbebauung, besondere Rechte der Wegenutzung, Duldung von Leitungsführungen oder außergewöhnliche Nutzungen eines (Teils) des Grundstücks.

Bei Immobilien mit mehreren eigenständigen Eigentümern regelt die Teilungserklärung Aspekte wie die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte für z. B. Stellplätze, Fahrradkeller etc. Die Aufteilung ermöglicht, dass jede im Gebäude befindliche Eigentumswohnung oder Gewerbeeinheit einzeln veräußert oder belastet werden kann. Zudem werden in der Teilungserklärung wesentliche Rechte und Pflichten der Miteigentümer und deren Verhältnisse untereinander aufgeführt. Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet sein und wird beim Grundbuchamt hinterlegt. Jegliche Änderung erfordert die Beteiligung und Genehmigung aller Miteigentümer und muss offiziell im Grundbuch eingetragen werden.

Eine Eigentümergemeinschaft sind gemeinsam alle Wohnungseigentümer bzw. Eigentümer von Sondereigentum in einem Mehrfamilienhaus. Die jeweiligen Anteile und damit verbundenen Rechte und Pflichten am Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum werden in der oben beschriebenen Teilungserklärung begründet, die so das Zusammenleben innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt.
Der von der WEG (Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft) bestimmte Verwalter kümmert sich darum, dass eine angemessene Instandhaltungsrücklage gebildet wird für Reparaturen oder Investitionen. Die Eigentümer leisten dafür einen gemeinsam zu verabredenden Beitrag gemäß der Größe Ihrer Wohnung im Verhältnis zur Gesamtgröße des Hauses. Der Verwalter kümmert sich auch um alle anderen laufenden Kosten, wie Versicherungen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, eventuell Kosten für Hausmeister und Putzdienst und sorgt für eine entsprechende Umlage auf die verschiedenen Eigentümer. Mindestens einmal im Jahr beruft der Verwalter eine Eigentümerversammlung ein, in der über alle Punkte die Eigentümergemeinschaft betreffend gesprochen und abgestimmt wird. Hier legt der Verwalter auch die Nebenkostenberechnung und Wirtschaftspläne vor.

Er ist durch die Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Neben allgemeinen Infos zum Gebäude, wie dem Baujahr, werden auch die verwendeten Heizmittel aufgelistet, beispielsweise Öl, Gas oder Solarenergie. Außerdem werden die Energie-Kennwerte einer Immobilie ermittelt und dargestellt. Wie bei Haushaltsgeräten gibt es eine Einteilung in Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Beim Inserat der Immobilie sollten die Art des Energieausweises und die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Zudem sind der Energiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) sowie die verwendeten Heizmittel und das Baujahr der Immobilie anzugeben. Bei der Besichtigung muss zudem der komplette Energieausweis vorgelegt und bei einem Kaufabschluss dem neuen Eigentümer übergeben werden.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Sehr geehrte Frau Dr. Gerbig, sehr geehrter Herr Brokate, wir möchten uns bei ihnen für die schnelle und korrekte Abwicklung (Neubau-Erstellung einer  Eigentumswohnung) sowie die anschließende Vermietung dieser Wohnung bedanken. Ich habe schon einige Objekte in Auftrag gegeben und bauen lassen, dieses mit ihnen muß ich jedoch besonders hervorheben: alle Wünsche sowie Änderungen wurden schnellstens und korrekt ausgeführt. Die Qualität Ihrer Arbeit: TOP!
mfg - Johannes G. + Nicole D., Schweich

Johannes G. + Nicole D., Schweich

Sehr geehrter Herr Brokate, auch wir möchten uns bei Ihnen für die freundliche und kompetente Betreuung bedanken - und natürlich nochmals für die Blumen. Sie heben sich damit stark von anderen Maklern ab, mit denen wir bei der Haussuche zusammen arbeiten mußten. Wir wünschen ihnen ebenfalls alles  Gute - und eine schöne Adventszeit.
Herzliche Grüße Benjamin K. + Sarah P., Trier

Benjamin K. + Sarah P., Trier

Hallo Herr Brokate, für die erfolgreiche Arbeit und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit möchte ich mich nochmals bedanken. Sehr gefallen hat mir Ihr professionelles, zielgerichtetes und umfassendes Engagement, das aus meiner Sicht auf einer sehr guten objektiven Beurteilung der Gegebenheiten basierte und damit letztendlich zu einer sowohl für den Verkäufer aus auch den Käufer seriösen Vermittlung geführt hat. Weiterhin erfolgreiche Vermittlungen und beste Grüße aus
Tawern. Frank G., Tawern

Frank G., Tawern

Sehr geehrter Herr Brokate, ich möchte mich für die gute Begleitung rund um den Immobilienerwerb bedanken. Besonders haben Sie das Objekt gut vorgestellt und auch den Abschluß des Notarvertrages gut vorbereitet.

Vielen Dank nochmal dafür. Beste Grüße - Thomas H., Riol

Thomas H., Riol

Während des Kaufs einer Immobilie und bei einer Neuvermietung haben wir Herrn Brokate als kompetenten, immer freundlichen und hilfsbereiten Berater und Makler erlebt. Wir können ihn und sein Unternehmen nur empfehlen.

Inge u. Dieter H.

Wir kümmern uns um Ihr neues Zuhause; rufen sie einfach an

06502-996 996 8

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