Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden

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Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.

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Wenn ein Paar sich nicht einigen kann, hat einer der beiden die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung zu initiieren. Diese Maßnahme soll verhindern, dass eine Partei über Jahre hinweg Entscheidungen blockiert. Allerdings bringt eine solche Versteigerung erhebliche Nachteile mit sich.

H2: Finanzielle Einbußen sind beträchtlich

In der Regel erzielt eine Zwangsversteigerung deutlich weniger Erlös als ein herkömmlicher Verkauf. „Der Preis liegt oft 30 Prozent unter dem Marktwert, da Interessenten auf der Suche nach einem günstigen Angebot sind und Unsicherheiten bezüglich des Zustands oder der Nutzung der Immobilie bestehen“, erklärt Ralf Brokate, Geschäftsführer von Brokate Immobilien. Dies führt zu erheblichen finanziellen Verlusten für beide Ex-Partner, die in einer ohnehin herausfordernden Zeit vermieden werden könnten.

H2: Verlust der Kontrolle über den Verkauf

Wer seine Immobilie durch eine Zwangsversteigerung verkauft, gibt die Kontrolle aus der Hand. „Ein vom Gericht bestellter Gutachter legt den Wert der Immobilie fest, und die Versteigerung erfolgt zu Bedingungen, die die Beteiligten kaum beeinflussen können“, so Brokate. Im schlimmsten Fall führt dies aufgrund mangelnden Interesses und Geboten zu einem Verkaufspreis, den man auf dem freien Markt niemals akzeptiert hätte.

H2: Bessere Optionen stehen zur Verfügung

Es gibt oft sinnvollere Alternativen zur Zwangsversteigerung. Eine Möglichkeit ist die Einschaltung eines Mediators. „Einige Makler verfügen über eine zusätzliche Qualifikation als Mediator, aber auch Makler ohne diese Ausbildung können bei Immobilienfragen vermitteln und eine faire Lösung für beide Parteien finden“, erläutert Brokate.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Partner den anderen auszahlt und die Immobilie behält. Dabei sollten jedoch die finanziellen Belastungen berücksichtigt werden, insbesondere wenn der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt ist. „Die Bank muss entscheiden, ob der auszahlende Partner den Kredit weiterhin bedienen kann“, erklärt Brokate.

Eine vorübergehende Vermietung kann ebenfalls eine Option sein, etwa wenn kein Käufer gefunden wird oder der Markt ungünstig ist. Zwei Dinge sind dabei wichtig: „Das ehemalige Paar sollte weiterhin gut kooperieren, um die Immobilie wirtschaftlich zu verwalten, und sich von einem Immobilienprofi beraten lassen, ob Vermietung sinnvoll ist“, rät Brokate.

Am besten ist oft ein einvernehmlicher Verkauf. „Einigen sich beide Parteien auf einen gemeinsamen Verkauf, kann die Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkauft werden. Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess professionell begleiten“, betont Brokate.

H2: Schlussfolgerung

Eine Zwangsversteigerung bei einer Scheidung sollte vermieden werden, da sie fast immer mit finanziellen Einbußen und unnötigem Stress verbunden ist. „Wer frühzeitig mit einem Immobilienmakler oder Finanzberater spricht, kann eine passende Lösung finden und den bestmöglichen Weg für beide Ex-Partner wählen“, empfiehlt Ralf Brokate. In Schweich und der Region Trier-Saarburg stehen erfahrene Experten bereit, um individuelle Lösungen zu erarbeiten.

Unsicher, welche Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie am besten ist? Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Wir unterstützen Sie gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Beratungsgespräch.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Unser Team

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Ralf P. Brokate
Gründer von Brokate-Immobilien (Maklerbüro) und Brokate-Projekt (Bauträger)
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Dr. Andrea Gerbig
Immobilienmaklerin (IHK und EIA), Immobilien-Projektentwicklerin (IHK und EIA), Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie)
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