Scheidung & Immobilie: Faire Wege zur Aufteilung
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Eine Scheidung bedeutet nicht nur einen emotionalen Einschnitt, sondern stellt oft auch finanziell eine Herausforderung dar – besonders, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geht. Wie gelingt die faire Aufteilung des Eigentums?
In einer Scheidungssituation dreht sich der Konflikt häufig um die gemeinsame Immobilie. Wenn ein Immobilienkredit noch besteht, gibt es die Option, diesen entweder gemeinsam weiter zu bedienen oder vorzeitig zu beenden. Oftmals wird der Eigentumsanteil eines Partners durch eine finanzielle Abfindung an den anderen übertragen. „Die Auflösung der Eigentumsverhältnisse kann komplex sein,“ sagt Ralf Brokate, Geschäftsführer von Brokate Immobilien.
Bleibt eine Einigung aus, kann eine Teilungsversteigerung erforderlich werden, die oft mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist. Zudem müssen beide Parteien bei der Veräußerung der Immobilie steuerliche Faktoren wie Spekulations- und Grunderwerbsteuer berücksichtigen.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
Ohne einen Ehevertrag leben Ehepartner im Regelfall in einer Zugewinngemeinschaft. Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war, bleibt individuell, während in der Ehe erworbenes Vermögen beiden gehört. Im Falle einer Scheidung wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen: Der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs leistet einen Ausgleich, um das Vermögen gleich zu verteilen. „Der Zugewinnausgleich sorgt für eine faire Vermögensverteilung,“ erklärt Ralf Brokate.
Immobilien, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden, sind aufzuteilen. Erbschaften, wie ein während der Ehe geerbtes Haus, bleiben beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt.
Möglichkeiten zur Regelung der Immobilie bei Scheidung
- Aufteilung in Wohneinheiten: Das Haus kann, wenn möglich, in zwei separate Einheiten umgebaut werden.
- Verkauf: Der Erlös wird nach Abzug offener Kredite gleichmäßig geteilt.
- Übernahme durch einen Partner: Ein Partner behält die Immobilie und entschädigt den anderen entsprechend dem Immobilienwert und der Restschuld.
- Vermietung: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Besitz und die Mieteinnahmen werden geteilt.
- Übertragung auf Kinder: Volljährige Kinder können die Immobilie übernehmen, möglicherweise inklusive bestehender Kredite.
- Getrenntes Wohnen im Haus: Beide Partner nutzen das Haus weiterhin, jedoch separat.
- Teilungsversteigerung: Bei Uneinigkeit kann das Haus zwangsversteigert werden.
- Wohnrecht für einen Partner: Einer bleibt mietfrei im Haus; dieser Vorteil wird bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt.
Immobilienbewertung, Kreditübertragung und Verkaufsunterstützung
Der Immobilienwert wird durch Abzug der Verbindlichkeiten vom Marktwert berechnet, sodass der auszuzahlende Partner die Hälfte des bereinigten Wertes erhält. „Eine objektive Wertermittlung schafft Transparenz,“ betont Ralf Brokate. Ein Experte kann hierbei helfen.
Bei einem gemeinsamen Kredit muss die Bank der Übertragung auf den verbleibenden Partner zustimmen. Ist dies nicht möglich, können beide den Kredit weiter bedienen oder vorzeitig ablösen, wobei oft eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess der Immobilie erleichtern. Er unterstützt bei der Vermarktung, Preisverhandlungen und allen Formalitäten und fungiert als Vermittler. „Professionelle Unterstützung kann den Unterschied machen,“ sagt Ralf Brokate.
Für Fragen oder Unterstützung beim Immobilienverkauf stehen wir als erfahrene Makler in Schweich, Trier-Saarburg und Umgebung zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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